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Die Entwicklung der „ Freien Wähler“
im Gemeinderat der Gemeinde Schutterwald


Nach dem Ende des II. Weltkrieges übernahmen die Franzosen als eine der vier Besatzungsmächte in unserem Gebiet (französische Zone) die Regierungsgewalt. In den Gemeinden verloren die bisherigen Bürgervertretungen ihr Mandat. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland noch keine demokratische Parteien; demzufolge konnten auch keine Vertreter für die Gemeindeparlamente gewählt werden.

Durch die Besatzungsmacht wurden am 30. Oktober 1945 die ersten Gemeinderatsmitglieder nach einem Aussonderungsverfahren vorgeschlagen und bestimmt. Im Allgemeinen war es so, und das bezieht sich nicht unbedingt nur auf die Gemeinde Schutterwald, dass man nach Leuten für dieses Amt suchte, die nicht durch die Mitgliedschaft in der ehemaligen N.S.D.A.P (National-sozialistische-deutsche-Arbeiterpartei Hitlers) belastet waren. Dieses Kriterium war für die Auswahl der Personen meist maßgeblicher als die Qualifizierung.

So dauerte es manchmal nur Monate, bis eingesetzte Bürgermeister und Gemeinderäte schnellstens durch qualifizierte Leute aus dem „alten Lager“ wieder ersetzt wurden. In Schutterwald traf dies jedoch nicht zu.

Erst im November 1948 fand die erste Wahl der Gemeindevertreter durch die Bürger statt. Die Wahlbeteiligung lag bei 75%. Zwei Parteien stellten sich zur Wahl: Die Demokratische Partei Süd- u. Mittelbaden und die CDU. Der Gemeinderat bestand aus 8 Vertretern, wobei die CDU 5 Sitze erhielt, die DPSM 3 Sitze.

Fünf Jahre später, 1953 erschienen erstmals die FWB (Freie bürgerliche, die „Freien Wähler“) auf der Wahllist und und die FWA (Wählergemeinschaft der Arbeiter, Heimatvertriebenen, Kriegsbeschädigten und Sozialrentner). Auf Anhieb errangen die beiden Gruppen fünf Sitze! im Gemeinderat.

Wegen eines Formfehlers musste diese Wahl im Februar 1954 wiederholt werden und die „Freien Wähler“ errangen diesmal 6 Sitze!

Ab dem Jahre 1956 wurde der Gemeinderat im rotierenden System gewählt; es wurde jeweils die Hälfte der Gemeinderäte neu gewählt. Auch in diesem Jahr errangen die Freien Wählergruppen wieder 6 Sitze; die Zahl der Gemeinderatssitze war in der Zwischenzeit erhöht worden.

1959 erfolgte bei der Gemeinderatswahl ein kleiner Einbruch; das Ergebnis waren 4 Sitze.

Dasselbe Ergebnis ereichten die „Freien Wähler“ im Jahre 1962.

 

Die weiteren Wahlergebnisse für die „Freien Wähler“ in chronologischer Reihenfolge:

1965 5 Sitze  
1968 3 Sitze  
1971 4 Sitze  
1975 6 Sitze Zur Wahl 1975 traten die beiden Wählergruppen zum ersten Mal auf einer Liste als FWU („Freie-Wähler-Union“) an.
1980 6 Sitze  
1984 6 Sitze  
1989 7 Sitze  
1994 6 Sitze  
1999 4 Sitze Zum ersten Mal hat die FWU nicht alle Listenplätze ausfüllen können.
2004 3 Sitze Es machte sich bemerkbar, dass die FWU leider nur acht Kandidaten auf Ihrer Liste hatte.

 
Es sei hier besonders angemerkt, dass es dem persönlichen Einsatz der Kandidaten einer nicht parteilich gebundenen oder unterstützten Wählergruppe zu verdanken ist, dass Sie trotz des Übergewichts der politischen Parteien immer wieder von den Bürgern der Gemeinde Schutterwald in die örtliche Gemeindevertretung gewählt wurden.


Um die Chronik der „Freien Wähler“ zu vervollständigen, werden die bisherigen Gemeinderatsmitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl aufgeführt:

Oskar Herrmann (Zimmerei)
Franz Sester (Langhurst)
Walter Junker (Sparkasse)
Hermann Junker
Adolf Oßwald
Albert Heuberger
Ludwig Schley
Albert Wurth
Franz Braun
Hermann Haß
Ferdinand Haas
Erwin Schnebelt
Elmar Zind
Wolfram Lang
Marzell Junker
Roman Junker
Eugen Hansert
Hans-Martin Grüninger
Wolfgang Trunk
Konrad Haas
Gustav Engler
Antonius Hansert
Dr. Dieter Bauer
Richard Kühne
Konstantin Beathalter
Georg Kleppmeier
Herta Krög
Jürgen Fautz
Reinhilde Uhl
Gerd Schwonke

Nach jahrzehntelangem Wirken als Gruppierung im Gemeinderat hat sich die Freie Wähler-Union Schutterwald e.V. zu einem Verein zusammengeschlossen.

In der gut besuchten Gründungsversammlung erläuterte Jürgen Fautz in seiner Eröffnungsrede die Ziele des neu gegründeten Vereins.

  • Aktivierung der Bürger für die Kommunalpolitik
    auch durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Dabei soll den Bürgern vermittelt werden,
    dass es zu den Parteien eine Alternative gibt und dass die "Freie Wähler-Union Schutterwald e.V."
    auch als Verein parteiunabhängig Sachentscheidungen trifft.
  • Stärkung der Fraktion im Gemeinderat
  • Verstärkte politische Arbeit in der Gemeinde
  • Planung und Koordinierung künftiger Aktivitäten

Die FWU versteht sich nicht als Partei, sondern will gemeindepolitische eine Alternative dazu sein.

Die FWU sieht in ihrer Satzung ausdrücklich keinen Fraktionszwang vor. Den jeder Gemeinderat der FWU soll für sich parteiunabhängig bleiben und die Sachentscheidungen nach seinem Gewissen zum Wohle der Gemeinde treffen.

Die FWU Schutterwald blickt auf eine lange Tradition zurück. Sie wurde durch den Zusammenschluss der Arbeitervereinigung Union der FVV im Jahre 1975 gegründet.

Diese langjährige Arbeit im Gemeinderat soll nun durch die Gründung des Vereins fortgesetzt und gesichert werden.

 


Der gewählten Vorstand der "Freie Wähler-Union Schutterwald e.V." mit den Gemeinderatsmitgliedern und den Beisitzern bei der Gründungsversammlung am 29. Juni 2000.
1. Vorsitzender Siegfried Wiedenmann, 2. Vorsitzender Anro Wolter, Schriftführer Christian Voigt,
Kassenführer Hansmartin Grüninger, fünf Beisitzer und zwei Kassenprüfer.

Keine Partei und doch politischer Motor

Das Wirkungsfeld der Freien Wähler in Baden-Württemberg liegt in überwiegenden Maße in den Städten und Gemeinden. Darüber hinaus sind die Freien Wähler in den Kreistagen meist als dritte politische Kraft vertreten. Außerdem arbeiten sie in den Regionalversammlungen mit. Die Freien Wählervereinigungen tragen also analog den politischen Parteien zur politischen Willensbildung bei, beschränken sich aber auf den kommunalen Bereich.

Die Organisationsform der Freien Wähler ist der Verein. Sie sind also keine Parteien im Sinne des Parteigesetzes. Es fehlt bei Ihnen die Absicht, die Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag anzustreben. Freie Wählervereinigungen genießen somit nicht den Schutz des Parteienprivilegs in Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie sind dagegen auch nicht verpflichtet, die Vorschriften des Parteiengesetzes im Hinblick auf ihre Organisation, interne Ordnung und Willensbildung zu beachten. Freie Wählervereinigungen regeln ihre Angelegenheiten jedoch grundsätzlich immer demokratisch. Bei Wahlen auf kommunaler Ebene gelten sie gegenüber den Parteien als gleichberechtigt.

Der Sachentscheidung verpflichtet

In der Bundsrepublik Deutschland werden die politischen Parteien gängigerweise nach politischen Richtungen eingeordnet. Grundlage hierfür ist die jeweilige Grundeinstellungen der Partei. Wir sprechen dann von Linksparteien, Parteien der politischen Mitte und Rechtsparteien, wobei innerhalb der Partei oft noch nach Flügeln unterschieden wird. Die Freien Wähler kennen keine grundsätzliche ideelogische Einordnung. Sie fühlen sich allein ihrem Gewissen und der Sachentscheidung verpflichtet. Dabei muss immer der Mensch im Vordergrund stehen. Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, ist oberste Maxime. Politische Ideologien sind ihnen also fremd, ihr Handeln orientiert sich an Menschen Werten.

Vertretung der Nicht-Parteimitglieder

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die Väter des Grundgesetzes haben mit der Formulierung „Mitwirkung“ den Parteien aber auch bewusst zu erkennen gegeben, dass neben ihnen noch andere gesellschaftliche Kräfte existent sein können, die sich der politischen Willensbildung des Volkes annehmen. Die Freien Wähler sind eine solche Aktionsgemeinschaft. Sie stellen quasi die gesellschaftliche Gruppe der Nichtparteimitglieder. Damit untrennbar verbunden ist die parteipolitische Unabhängigkeit und die Freiheit eines Mitglieds oder Mandatsträger auf ungebundene Meinungsäußerung. Partei- und Fraktionszwänge sind ausgeschlossen.

Die Kraft des Ausgleichs

Die Freien Wählervereinigungen Baden-Württembergs sehen sich als notwendige Ergänzung der Parteien auf Kommunaler Ebene. Durch ihr Wirken mobilisieren sie brachliegende, bürgerschaftliche Verantwortungsbereitschaft, die über eine parteipolitische Bindung nicht möglich wäre. Sie akzeptieren den legitimen Versuch der Parteien, auch im Kommunalpolitischem Bereich ihre Mitwirkungsmöglichkeiten an der politischen Willensbildung des Volkes auszubauen. Als unabhängige Organisation stellen sich die Freien Wähler diesem Ausweitungsbestreben in fairer Konkurrenz und im Bewusstsein entgegen, mehr den je als die Kraft des Ausgleichs in den Rathäusern, Kreistagen und in den Regionalversammlungen gebraucht zu werden. Mit ihren Leitlinien haben sie hierzu bestes Rüstzeug.